Der Bezirksverband

Jede Bruderschaft des Bundes ist einem Bezirksverband eingegliedert. Die Grenzen der Bezirksverbände haben sich bei ihrer Gründung vielfach an die katholischen Dekanatsgrenzen anlehnt. Die Bezirksbundesmeister als Vorsitzende bilden die wichtigsten Informationsvermittler zwischen Bund und Bruderschaften. Da viele Bruderschaften an der jährlichen Bundesvertreterversammlung nicht teilnehmen können, sind sie auf die Weitergabe der Informationen durch die Bezirksbundesmeister angewiesen.

Der Bezirksverband wird durch den Bezirksvorstand geleitet, dem die typischen Funktionsträger Bezirksbundesmeister, -geschäftsführer, -kassierer, -schießmeister mit den jeweiligen Stellvertretern angehören. Für die geistliche Betreuung und Beratung wird durch die jeweiligen Diözesanbischöfe gemäß den kirchenrechtlichen Regelungen ein Bezirkspräses ernannt.

In den Bezirksverbänden, die nur wenige Mitgliedsbruderschaften aufweisen, gehören die Brudermeister dem Vorstand als geborene Mitglieder an. In den größeren Bezirksverbänden bilden die Brudermeister mit dem Bezirksvorstand den Bruderrat, der damit gleichsam die Mitgliederversammlung bildet.

Die Veranstaltungen, die nahezu in jedem Bezirksverband jährlich stattfinden, sind das Bezirksschützenfest mit Ermittlung des Bezirkskönigs und der Bezirksprinzen und –schülerprinzen, die Bruderratssitzung und der meist in der etwas ruhigeren Winterzeit stattfindende Einkehrtag, bei dem religiöse und auch praxisorientierte Referate der Weiterbildung in den Bruderschaften dienen. Für die Sportschützen steht die Bezirksmeisterschaft als Qualifikation für die Diözesanmeisterschaft auf dem Programm.

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